Norbert Meyer

  • Jahrgang 1963
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Verkehrs- und für Versicherungsrecht
  • Mitglied im Anwaltverein

 

 

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die seit mindestens drei Jahren praktizieren, eine Zusatzausbildung auf dem jeweiligen Fachgebiet absolviert haben und über eine entsprechende Berufspraxis genau in diesem Gebiet verfügen. Hierüber haben die Rechtsanwälte auch eine Zusatzprüfung abgelegt. Außerdem müssen sie sich fortlaufend in dem Fachbereich weiterbilden, was der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen ist.

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