Kosten

Wer ein rechtliches Problem hat, weiß meist nicht, welche Schritte zur Lösung möglich und nötig sind. Hier ist eine Erstberatung beim Anwalt sinnvoll. Ich sage Ihnen ganz am Anfang, welche Kosten auf Sie zukommen können.

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei, weiß der Volksmund – und liegt damit ganz richtig. Denn um Recht zu bekommen, ist der Gang zum Gericht oft unvermeidlich, und den scheuen viele Bürger. Sie meinen, einen Prozess könnten sie sich nicht leisten. Doch niemand muss sich von hohen Kosten abschrecken lassen, wenn es um sein gutes Recht geht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt den kompletten finanziellen Aufwand, wenn der Gang zum Gericht nicht zum erhofften Erfolg führt.

Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung lässt sich eine Auseinandersetzung häufig zufriedenstellend lösen.

Wenn Sie die Kosten eines Prozesses nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können, kann Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht beantragt werden.

Sollten Sie einen „Vertrauensanwalt“ Ihrer
Rechtschutzversicherung beauftragen?

Aus meiner Sicht nicht. Die Bedenken haben Gregor Samimi und Cornelia Liedtke in ZfS 2011, 303 zusammengefasst:

 

 „Mandanten, die die Kostenschutzanfrage selbst in die Hand nehmen und kurz entschlossen zum Hörer greifen, fühlen sich mitunter von der freundlichen Stimme am anderen Ende der Leitung verunsichert. Denn die eine oder andere Versicherung nutzt die Gelegenheit, um ihrem Kunden eine andere Kanzlei ans Herz zu legen als vielleicht eigentlich erwünscht. 'Benötigen Sie die Hilfe eines erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalts vor Ort? Wir empfehlen Ihnen gerne einen qualifizierten Rechtsanwalt aus unserem bundesweiten Anwaltsnetzwerk, der genau auf ihren Fall spezialisiert ist', ist beispielsweise auch auf der Homepage eines Versicherers zu lesen.

Oft arbeiten Unternehmen nämlich viel lieber mit ihren 'Vertrauensanwälten 'zusammen.

Die Basis einer solchen Kooperation ist wohl in den meisten Fällen ein so genanntes Regulierungs- oder Rationalisierungsabkommen. Bei diesen Vereinbarungen stimmt der Anwalt zu, geringere Gebühren als üblich von der Versicherung zu erhalten - um hoffnungsfreudig vom Versicherungsunternehmen im Gegenzug als 'Vertrauensanwalt' empfohlen zu werden.

 

Den meisten dieser dankbaren Kunden dürfte der Hintergrund einer solchen Kooperation allerdings verborgen bleiben. Mögliche Interessenkonflikte des empfohlenen Advokaten sind für den Versicherten nicht erkennbar - für viele Anwälte dafür umso offensichtlicher. So schreibt Rechtsanwalt Carsten Hoenig auf der Homepage des RSV-Blogs, der sich zum Ziel gesetzt hat, über 'praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer' zu berichten: 'Die Empfehlung einer Kanzlei ist eine Leistung des Versicherers an diese Kanzlei. Und ohne Gegenleistung geht in der Wirtschaft regelmäßig gar nichts. Ein auf diesem Wege empfohlener Anwalt ist oft Diener zweier Herren.'

 

Mancher Anwalt sieht in den Regulierungsabkommen aber weniger die Gefahr als eine Chance. Über den Mandantenstrom von den Versicherungen erhoffen sich die kooperierenden Anwälte eine sichere Einkommensquelle, welche die Verluste durch die niedrigeren Gebühren wieder ausgleicht.

"Und so gehen viele auf den Lockruf der Versicherungen ein.“

Ein anderer Anwalt auf der bereits erwähnten Homepage des RSV-Blogs schätzt die Situation so ein:

„Alles in allem nutzt die Versicherungswirtschaft die zum Teil prekäre wirtschaftliche Situation mancher Kollegen knallhart aus, um ihre Gewinne zu maximieren. Letztendlich ist es der rechtsuchende Bürger, der für seine Prämienzahlung nicht - wie stets vollmundig von den RSV versprochen - optimale anwaltliche Vertretung erhält, sondern bloß einen billigen Jakob in Robe. Das wird sich irgendwann auch beim Bürger herumgesprochen haben.“

Diese Bedenken teilt Stiftung Warentest (Heft vom 22.06.2012):

 „Dass sich Rechtsschutzversicherungen mit Partneranwälten vertraglich verbinden und mit ihnen für bestimmte Anwaltstätigkeiten geringere Honorare treffen, ist vielen Anwälten schon lange ein Dorn. Ihre Befürchtung: Weil die verbundenen Anwälte von einer guten Kooperation profitieren, da die Versicherungen ihnen Mandantschaft herbeischaffen, könnten sie die Interessen des Mandanten aus dem Auge verlieren und Ratschläge geben, die eher im Interesse der Versicherung sind. Die Partneranwälte werden als Diener zweier Herren gesehen.“

 

 

 

 

Fachanwalt für Arbeitsrecht     Fachanwalt für Verkehrs-

und für Versicherungsrecht

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